In der Schweiz ist ein Peptid, das für seine Wirkung im Körper verkauft wird, ein Arzneimittel.

Dieser eine Satz entscheidet fast alles Weitere. Er legt fest, wer ein Peptid verschreiben darf, wer es herstellen darf, wo es gekauft werden kann und was mit einem Paket aus einem Onlineshop an der Grenze geschieht. Dieser Beitrag beschreibt die Rechtslage, wie Swissmedic, das Schweizerische Heilmittelinstitut, sie 2026 dargelegt hat, und was sie für alle bedeutet, die eine Behandlung erwägen.

Was Peptide sind, und welche davon Arzneimittel sind

Peptide sind kurze Ketten aus Aminosäuren. Der Körper bildet viele davon als Botenstoffe, und einige der wichtigsten Arzneimittel des vergangenen Jahrhunderts gehören zu dieser Klasse. Insulin ist ein Peptid. Ebenso die GLP-1-Arzneimittel, die heute bei Diabetes und zur Gewichtsreduktion verschrieben werden. Solche Produkte haben klinische Studien durchlaufen, sie tragen eine Zulassung von Swissmedic, und sie sind, so Swissmedic, verschreibungspflichtig und dürfen nur unter ärztlicher Aufsicht angewendet werden.

Daneben kursiert online eine zweite Gruppe: Substanzen wie BPC-157, Epitalon, CJC-1295 oder Ipamorelin, verkauft als injizierbare «Research Chemicals» und beworben für Heilung, Langlebigkeit oder Leistung. Swissmedics Haltung dazu lässt keinen Spielraum. Peptidähnliche Substanzen, die auf Websites, in sozialen Medien oder über Messenger-Dienste beworben werden, sind oft unzureichend für die Anwendung am Menschen geprüft und in der Schweiz nicht als Arzneimittel zugelassen. Der Verkauf von BPC-157, das Swissmedic nicht zugelassen hat, ist illegal.

Was das Schweizer Recht sagt

Ein verwendungsfertiges Arzneimittel braucht eine Zulassung von Swissmedic, bevor es in Verkehr gebracht werden darf. So steht es im Heilmittelgesetz, und Swissmedic wiederholt es im ersten Satz seiner Anleitung zu Formula-Arzneimitteln.

Das Gesetz kennt einen einzigen Weg an der fehlenden Zulassung vorbei, und der führt über die Ärztin oder den Arzt. Eine öffentliche Apotheke oder eine Spitalapotheke darf ein Arzneimittel für eine bestimmte Person auf der Grundlage eines ärztlichen Rezepts herstellen. Swissmedic nennt das Formula magistralis. Eine solche Zubereitung darf nur auf Rezept hergestellt und abgegeben werden, und sie darf weder beworben noch vertrieben werden. Weil keine Behörde sie auf Qualität, Wirksamkeit und Sicherheit geprüft hat, tragen die Sorgfaltspflichten bei Verschreibung, Abgabe und Anwendung das Gewicht, das sonst die Zulassung trägt. Bei Peptiden darf die Apotheke nur mit Ausgangsstoffen arbeiten, die Swissmedic zugelassen hat, und patentgeschützte Arzneimittel, etwa Mittel zur Gewichtsreduktion, dürfen gar nicht als Rezeptur hergestellt werden.

Jenseits von zugelassenen Produkten und Rezepturen auf Verschreibung ist das Gesetz deutlich. Wer in der Schweiz nicht zugelassene Arzneimittel vertreibt oder per Dropshipping an Kundinnen und Kunden in der Schweiz anbietet, handelt illegal, und der Vertrieb kann strafrechtliche Konsequenzen nach sich ziehen. Deklarationen wie «Research Chemical», «not for human use» oder «Nahrungsergänzungsmittel» ändern daran nichts, wenn die Produkte zur Anwendung am Menschen beworben werden.

Auch die Einfuhr für den Eigengebrauch hat Grenzen. Privatpersonen dürfen Arzneimittel in der Grössenordnung eines Monatsbedarfs für sich selbst in die Schweiz einführen, nicht aber für Dritte. Für Dopingmittel gelten andere Regeln, und Swissmedic spricht von Nulltoleranz. Eine zurückbehaltene Sendung, die die Gesundheit gefährdet oder aus einer illegalen Quelle stammt, wird vernichtet, und die Empfängerin oder der Empfänger zahlt den Aufwand der Behörde, mindestens 540 Franken.

Was die Aktion vom Juni 2026 ergab

Am 22. Juni 2026 führten Swissmedic, das Bundesamt für Zoll und Grenzsicherheit und Swiss Sport Integrity eine Schwerpunktaktion zu illegal importierten Peptiden durch. 46 Sendungen mit dubiosen peptidhaltigen Präparaten wurden entdeckt und kontrolliert. 23 davon wurden zurückbehalten, 21 als Dopingmittel und zwei als Arzneimittel eingestuft. Rund 80 Prozent der kontrollierten Sendungen stammten aus Polen.

Swissmedics Warnung nach der Aktion galt vor allem Präparaten, die injiziert werden. Wenn Sterilität, Stabilität oder Zusammensetzung nicht gewährleistet sind, kann das schwerwiegende gesundheitliche Folgen haben. Der Rat an die Bevölkerung: keine Peptide oder vergleichbare Substanzen unbekannter Herkunft bestellen oder anwenden, und bei Beschwerden nach der Anwendung eine Ärztin oder einen Arzt aufsuchen.

Warum das Rezept den Unterschied macht

Ein Rezept ist kein Formular. Es ist der Moment, in dem eine Ärztin oder ein Arzt Verantwortung übernimmt: für die Diagnose, die eine Behandlung rechtfertigt, für die Wahl zwischen einem zugelassenen Produkt und, wo das Gesetz es erlaubt, einer Rezeptur aus der Apotheke, für die Dosis, für die Kontrolle und für die Akte, die Sie zur nächsten Ärztin oder zum nächsten Arzt begleitet. Das Schweizer Recht verlangt dasselbe auf Seiten der Apotheke: Bei Verschreibung und Abgabe einer Rezeptur müssen die anerkannten Regeln der medizinischen und pharmazeutischen Wissenschaften beachtet werden.

Für die online beworbenen Substanzen hat diese Verantwortung keine Grundlage. Die meisten wurden gar nicht oder nur in kleinem Umfang am Menschen getestet, und zu den berichteten Nebenwirkungen zählen Übelkeit, Wassereinlagerungen und ein abnormes Wachstum von Blutgefässen. Ein Rezept kann fehlende Evidenz nicht ersetzen, und das Gesetz erlaubt es der Apotheke nicht, die Lücke mit nicht zugelassenen Ausgangsstoffen zu füllen.

Was das in der Praxis heisst

  • Stellen Sie zuerst eine Frage: Ist das ein in der Schweiz zugelassenes Arzneimittel oder eine Rezeptur, die eine Apotheke für mich auf Rezept herstellt? Ist es keines von beiden, darf es Ihnen hier nicht verkauft werden.
  • Erwarten Sie eine Diagnose vor dem Rezept, und erwarten Sie, dass die Ärztin oder der Arzt sagt, welches Produkt, welche Dosis und welche Kontrolle. So sieht die Sorgfaltspflicht von Ihrer Seite aus.
  • Lesen Sie «Research Chemical» und «not for human use» als das, was es ist: Das Produkt ist nicht für Menschen freigegeben, und das Etikett ändert nichts an seinem rechtlichen Status.
  • Bestellen Sie keine Peptide bei unbekannten Anbietern auf Websites, in sozialen Medien oder über Messenger-Dienste. Wenn Sie Arzneimittel für den eigenen Gebrauch in die Schweiz mitbringen, ist ein Monatsbedarf die Grenze.

Wo Veltracon Medical steht

Veltracon Medical ist keine Apotheke und liefert weder Peptide noch andere Arzneimittel. Was eine Mitgliedschaft Ihnen gibt, ist Zugang: zu Ärztinnen und Ärzten, die Ihnen sagen können, ob eine Behandlung überhaupt angezeigt ist, zu einer Zweitmeinung, wenn eine Klinik im Ausland eine Behandlung vorgeschlagen hat, und zu Schweizer Kliniken, die innerhalb des hier beschriebenen Rahmens arbeiten. Wenn Sie über eine Peptidtherapie nachdenken, ist der sinnvolle erste Schritt ein Gespräch, keine Bestellung. Kontaktieren Sie uns, wenn Sie das mit einer Ärztin oder einem Arzt besprechen möchten.

Zu diesem Beitrag

Dieser Text ersetzt die Fassung vom 15. Juli 2025, die Peptidtherapie als Anti-Aging-Strategie darstellte. Er wurde im September 2026 überarbeitet, um die Rechtslage in der Schweiz darzulegen. Er ist eine allgemeine Information und keine medizinische Beratung.

Quellen:

Ursprünglich veröffentlicht auf veltracon-medical.com, 15. Juli 2025.